Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen: Online-Unterschriftensammlung für ein Landesantidiskriminierungsgesetz in Baden-Württemberg

Mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz werden bestehende Schutzlücken besonders in Bereichen des staatlichen Handelns geschlossen und damit der gleiche Diskriminierungsschutz gewährleistet, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht. Dies betrifft beispielsweise den Bildungsbereich (Schulen und Hochschulen), Behörden und Ämter wie das Finanzamt, das Gesundheitsamt, das Bürger*innenbüro oder die Ausländerbehörde, sowie die Landespolizei und kommunale Polizeibehörden.

Für von Diskriminierung betroffene Menschen ermöglicht ein LADG somit die Chance auf Rechtsschutz auch in solchen Fällen, die durch das AGG nicht abgedeckt sind.

Für die konkrete inhaltliche Ausgestaltung eines LADG in Baden-Württemberg ist eine Beteiligung von Beratungsstellen und Betroffenenverbänden unabdingbar. Nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteuren einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist.

Die Vision ist ein Baden-Württemberg, das sich klar gegen Diskriminierung positioniert: Ein Land, in dem Menschen, die Diskriminierung erfahren, auf eine starke Landesgesetzgebung vertrauen können. Ein LADG ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Nähere Informationen finden Sie hier: https://lag-adb-bw.de/aufruf-ladg/

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Den Aufruf mit den erstunterzeichnenden Verbänden und Institutionen und deren Statements finden Sie hier: Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen (pdf)

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