Beratung von Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind Stellungnahme der Antidiskriminierungsstellen Baden-Württemberg im November 2020

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Manche Menschen sind in besonderer Weise von der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen betroffen. Zum Beispiel sind Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder Vorerkrankungen in besonderer Sorge, und auch Menschen, die in beengten Wohnverhältnissen oder Sammelunterkünften für Geflüchtete leben oder um ihre Arbeitsplätze bangen. Die Pandemie vergrößert bestehende Ungleichheiten und verstärkt bestehende Diskriminierungsrisiken.

Mit dieser Stellungnahme wenden wir, die Antidiskriminierungsberatungsstellen des Landes Baden-Württemberg, uns an die Personen, die aufgrund einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung von der Maskenpflicht befreit sind, allerdings immer wieder in Situationen kommen, in denen diese Befreiung nicht anerkannt wird und die sich dadurch diskriminiert fühlen und sich in großer Zahl an unsere Beratungsstellen wenden.

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